Gebühren
Die Tagespflegeperson erhält für die Betreuung des Kindes/der Kinder den Betrag, der sich nach den Empfehlungen zur laufenden Geldleistungen des zuständigen Jugendamtes richtet. Die Anpassung an geänderte Empfehlungen erfolgt entsprechend.
Es wird ein Antrag nach § 23ff. in Verbindung mit § 90 SGB VIII beim FD Frühkindliche Bildung Kindertagespflege der Stadt Neumünster gestellt. Demnach erfolgt die Auszahlung der laufenden Geldleistung über den Fachdienst an die Tagespflegeperson. Die Eltern entrichten ihren Kostenbeitrag an das zuständige Jugendamt. |
Bei Kindern aus anderen Kreisen gilt dieses entsprechend dem dort zuständigen Jugendamt. |